Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Innerhalb der EU gilt die Warenverkehrsfreiheit. Sie brauchen also grundsätzlich keine spezielle Genehmigung, um Ihre Bücher in Deutschland zu verkaufen, und es gibt auch sonst keine Besonderheiten gegenüber dem Vertrieb durch einen Autoren mit Sitz in Deutschland. Sie müssen bei einem Vertrieb in Deutschland natürlich die hier geltenden Gesetze beachten, z.B. das Presserecht und das Wettbewerbsrecht.
Die Anforderungen an das Impressum ergeben sich aus § 6 Hessisches Pressegesetz:
Name und Anschrift des Druckers und des Verlegers (wenn das Druckwerk zur Verbreitung bestimmt ist) oder des Verfassers oder Herausgebers (beim Selbstvertrieb)
Wenn Sie weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, sind Sie gemäß § 1 Absatz 4 EStG
nur beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG
haben. Hier dürfte eine beschränkte Steuerpflicht sich wohl aus § 49 Absatz 1 Nr.3 EStG
ergeben Dies sollten Sie aber zur Sicherheit mit Ihrem Steuerberater konkret abklären.
Denken Sie bitte auch an die Abgabe eines Pflichtexemplars (§ 9 Hessisches Pressegesetz).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 23.11.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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vonRechtsanwalt Jan Wilking
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