Gewohnheitsrecht bei freier Wohnung
vom 17.7.2006
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bewohne seit ca.28 Jahren mietfrei eine Wohnung in einem Haus welches meiner Schwester gehört. Seiner Zeit wurde ein freies Wohnrecht ( aus Erbrechtlichen Gründen) bis zum Ableben unserer Eltern mündlich vereinbart. Erst nach dem Ableben meiner Eltern soll eine Miete gezahlt werden. Auch ein Garagenplatz gehörte zur Wohnung. Nach einem Streit mit meiner Schweste ...