Miete weiterzahlen trotz Wohnungskündigung/Räumung der Wohnung
vom 30.4.2023
für 70 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo, ich habe mit Schreiben vom 3.4.23 von meiner Vermieterin eine fristlose Wohnungskündigung wegen Mietrückständen erhalten mit der Aufforderung die Wohnung bis zum 30.04.23 zu räumen. Ebenfalls am 3.4.23 (jedoch vor Eingang des Schreibens bei mir) habe ich die Mietrückstände beglichen. Da ich mit der Wohnungskündigung einverstanden war, habe ich die Wohnung also heute geräumt und diese a ...