Guten Tag,
ich bin Vermieter
meine Mieter haben einen Mietrückstand von in Summe höher als 2 Monatsmieten
Ich habe durch Einwurfeinschreiben am 21.10.2024 zum 31.10.2024 fristlos gekündigt.
Frage:
können Sie mir eine Räumungsklage bei Gericht / Gerichtsvollzieher veranlassen?
Bitte für das Gericht und den Gerichtsvollzieher die entsprechenden Kosten gleich abfragen damit durch entsprechendes Aktenzeichen der Vorschuss bezahlt werden kann
Kein Gütetermin oder dergleichen
Es handelt sich hier nicht um eine Frage - sondern um einen Auftrag
Sie müssten mir Ihre Kosten nennen
Gerne vertrete ich Sie gerichtlich und reiche die Räumungsklage für Sie ein. Kontaktieren Sie mich für die weiteren Modalitäten gerne über meine im Profil genannte E-Mail-Adresse. Sie können mir dort auch die Unterlagen zu Ihrem Fall (Mietvertrag, Korrespondenz etc.) übersenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller24. Oktober 2024 | 22:54
Sehr geehrter Herr Dr. Ahmadi
wenn ich Ihnen am Freitag alles zukommen lasse
bis wann geht die Räumungsklage beim AG Reutlingen ein?
Ich habe 2 Räumungsklagen in Reutlingen
Ich habe 1 Räumungsklage im Westerwald
Ihre Kosten für einen Fall ?
bei einer möglichen Gerichtsverhandlung vertrete ich mich selbst
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt24. Oktober 2024 | 23:01
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für die weiteren Informationen. Ich müsste dazu die Fälle und Unterlagen im Detail sehen, dann kann ich Ihnen konkretere Angaben machen. Wenn der Umfang im Durchschnitt liegt, kann die Klage binnen einer Woche eingereicht werden. Kontaktieren Sie mich gerne per Mail dazu.