Hauskauf Eigenbedarfskündigung Härtefall
vom 18.9.2020
für 50 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
Sehr geehrte Damen und Herren, wir planen, ein Haus zu kaufen, das derzeit in 3 Mietwohnungen aufgeteilt ist, und dieses als 4-köpfige Familie (Kinder 3 und 5 Jahre) selbst zu bewohnen. - Die Wohnung im 1. OG (70qm) steht derzeit frei. - Die Wohnung im Erdgeschoss (3 Zimmer, 80qm) wird derzeit von einer Familie bewohnt. Es gibt ein 5 jähriges Kind sowie Zwillinge mit 3 Jahren. Sie werden ...