Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Fragen wie folgt.
1. Hab ich als alleiniger Käufer eine Sperrfrist lt. §577 (1) BGB bezüglich der Eigenbedarfskündigung §573 (2) BGB ?
Gemeint ist hier vermutlich § 577a (1) BGB.
Eine Kündigungssperrfrist entsteht gemäß § 577a BGB nur dann, wenn eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus durch den Eigentümer zu einer Eigentumswohnung umgewandelt und diese Eigentumswohnung dann an einen Dritten verkauft werden soll.
Dies ist hier nach Ihren Angaben nicht der Fall. Eine Sperrfrist entsteht somit nicht.
2. Haben die aktuellen Mieter ein Vorkaufsrecht beim Hauskauf?
Ein Vorkaufsrecht beim Hauskauf besteht nicht. Das Vorkaufsrecht könnte sich grundsätzlich nur auf die jeweilige Wohnung beziehen.
Auch ein solches Vorkaufsrecht scheidet hier jedoch bereits aus, da hier nach Ihrer Darstellung das gesamte Haus als Ganzes durch Sie erworben wird.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
J. Geike
Rechtsanwalt