von RA Peter Eichhorn
Guten Tag, in einer DHH befindet sich im 1. Stock ein Wohnzimmer mit einem bodentiefen Fenster, das abgeschlossen werden kann, damit z.B. kein Kind bei geöffnetem Fenster in die Tiefe stürzen kann. Die neuen Mieter möchten die Absturzvorrichtung (Gitter) für den franz. Balkon/Fenster entfernen, um ...