Deckenverkleidung entfernen
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Zum 01.12.1999 habe ich eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet, die ich nun zum 30.11.2005 gekündigt habe. Die Übergabe der Wohnung wurde damals von der ebenfalls im Haus wohnenden Hauswartin gemacht, ihre Tochter war die Vormieterin. Weil wir die Wohnung damals nach unserem Geschmack gestalten wollten, haben wir diese völlig unrenoviert übernommen. Im Wohnzimmer und im Flur befand ...