Deckenverkleidung entfernen
| 01.11.2005 18:13 |
Preis: ***,00 € |
Mietrecht, Wohnungseigentum
Beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske
Zum 01.12.1999 habe ich eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet, die ich nun zum 30.11.2005 gekündigt habe. Die Übergabe der Wohnung wurde damals von der ebenfalls im Haus wohnenden Hauswartin gemacht, ihre Tochter war die Vormieterin. Weil wir die Wohnung damals nach unserem Geschmack gestalten wollten, haben wir diese völlig unrenoviert übernommen.
Im Wohnzimmer und im Flur befanden sich weiße Styropordeckenverkleidungen.
Die Deckenverkleidung im Flur haben wir im Zuge einer Renovierung entfernt und die Decke neu übertapeziert und gestrichen, da die Platten sich bereits lösten und auch schon sehr unansehnlich waren.
Im Wohnzimmer haben wir uns diese Mühe gespart, weil die Decke noch in Ordnung war (sie wurde offensichtlich bereits einmal übergestrichen). Im Zuge dieser Renovierung kam die Hauswartin in die Wohnung und teilte uns mit, dass wir die Decke doch gleich entfernen sollten. Sie müsse sowieso raus aufgrund von Brandschutzbestimmungen. Spätestens beim Auszug müssten wir sie dann entfernen.
Wir hatten uns damals nach solchen Bestimmungen erkundigt und nichts gefunden. Es ist ja auch unlogisch, dass es solche Bestimmungen geben soll, die Styroporplatten aber weiterhin überall im Handel zu bekommen sind. Außerdem haben wir nie etwas Schriftliches von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten, dass wir diese entfernen müssen. Wir haben dann auch nur übergestrichen ( vor ca. 2 Jahren).
Bei der Kündingung meinte die Hauswartin: „Sie denken aber daran, das die Styropordecke im Wohnzimmer noch raus muss ?“ Ich sagte ihr, dass wir weder was Schriftliches bekommen haben noch etwas über diese Bestimmungen gefunden hätten. Daraufhin sie: „Ich weiß nur, das sie rausmuss. Das müssen sie mal mit dem Vermieter klären.“Vom Vermieter erhielt ich die Auskunft, dass ich die Decke übernommen hätte und somit auch die Verpflichtung, diese beim Auszug zu entfernen.Ich fragte, warum man mich nicht beim Einzug darauf hingewiesen hat, dann hätte ich natürlich auf ein vorheriges Entfernern bestanden. Ob es damit zusammenhängen würde, dass es sich bei der Vormieterin um die Tochter der Hauswartin handelte ? Daraufhin erhielt ich keine Antwort. Ich fragte weiter, wo es im Vertrag stehen würde, dass ich für das Entfernen zuständig bin ?
Da wurde mir gesagt, das würde im Übergabeprotokoll stehen, ich hätte das so übernommen und müsse es nun entfernen. Wenn ich nicht darauf hingewiesen wurde, wäre das Pech ! Der Vermieter sei bei der Übergabe damals nicht dabei gewesen und kann dies deshalb nicht beurteilen. Fakt sei, was im Protokoll steht.
Folgendes steht im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll:
§ 8 Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung
1. Trägt der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen, hat er während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter fachgerecht auszuführen. Sie umfassen insbesondere alle Maler- und Tapezierarbeiten sowie die Instandhaltung der Fußböden(-beläge).
2. Schönheitsreparaturen sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Die Innenanstriche der Fenster, Türen Heizkörper u.ä. sind alle fünf Jahre durchzuführen.
Übergabeprotokoll:(die großgeschriebenen Teile sind handschriftlich eingetragen worden)
Zustand der Wohnung: GUT
Keller: (nichts eingetragen)
Küche: 7 FLIESEN GERISSEN
Bad: I.O.
Wohnzimmer: I.O. - DECKENVERKLEIDUNG MIT STYROPORPLATTEN
Flur: I.O. - DECKENVERKLEIDUNG MIT STYROPORPLATTEN
Schlafzimmer: I.O.
Kinderzimmer: I.O.
a. Vom Vormieter werden folgende Arbeiten bis zum......
Ausgeführt: .....................................(durchgestrichen)
Sollten die Arbeiten nicht termingerecht ausgeführt werden, wird das Wohnungsunternehmen die Mängelbeseitigung auf Kosten des Vormieters veranlassen.
b. Der Nachmieter übernimmt in Abstimmung mit dem Vormieter folgende Arbeiten:
(durchgestrichen)
c. Der Nachmieter übernimmt vom Vormieter: .....TEPPICHBODEN IM KINDERZIMMER ......(z.B. Teppichböden, Vertäfelungen, Einbauten usw.) mit der Verpflichtung, bei seinem Auszug ggf. die übernommenen Gegenstände zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
Vom Vermieter werden folgende Arbeiten übernommen: (durchgestrichen)
Die Mieter erklären, dass sich die Wohnung – wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt – bis auf die vorstehend näher bezeichneten Beanstandungen in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Es ist den Mietern bekannt, dass das Wohnungsunternehmen nur für Mängel haftet, die bei der Übernahme der Wohnung in dieser Verhandlung ausdrücklich vermerkt worden sind.
Meine Fragen lauten nun: Bin ich aufgrund dieser Daten (oder auch allgemein) dazu verpflichtet, diese Styropordecke zu entfernen und neu zu Tapezieren ?
Wenn ja, wäre es in ordnung, die Kante zu den Wänden mit einer Borte zu überkleben, um nicht den gesamten Raum neu tapezieren zu müssen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe !
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