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Deckenverkleidung entfernen

| 1. November 2005 18:13 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Zusammenfassung

Bin ich als Mieter verpflichtet, bei Auszug der Wohnung die Styropordeckenverkleidung im Wohnzimmer zu entfernen?

Nein, der Mieter ist nicht verpflichtet, die Styropordeckenverkleidung bei Auszug zu entfernen. Weder der Mietvertrag noch das Übergabeprotokoll enthalten eine entsprechende Pflicht des Mieters.

Zum 01.12.1999 habe ich eine Wohnung einer Wohnungsbaugesellschaft gemietet, die ich nun zum 30.11.2005 gekündigt habe. Die Übergabe der Wohnung wurde damals von der ebenfalls im Haus wohnenden Hauswartin gemacht, ihre Tochter war die Vormieterin. Weil wir die Wohnung damals nach unserem Geschmack gestalten wollten, haben wir diese völlig unrenoviert übernommen.

Im Wohnzimmer und im Flur befanden sich weiße Styropordeckenverkleidungen.
Die Deckenverkleidung im Flur haben wir im Zuge einer Renovierung entfernt und die Decke neu übertapeziert und gestrichen, da die Platten sich bereits lösten und auch schon sehr unansehnlich waren.
Im Wohnzimmer haben wir uns diese Mühe gespart, weil die Decke noch in Ordnung war (sie wurde offensichtlich bereits einmal übergestrichen). Im Zuge dieser Renovierung kam die Hauswartin in die Wohnung und teilte uns mit, dass wir die Decke doch gleich entfernen sollten. Sie müsse sowieso raus aufgrund von Brandschutzbestimmungen. Spätestens beim Auszug müssten wir sie dann entfernen.

Wir hatten uns damals nach solchen Bestimmungen erkundigt und nichts gefunden. Es ist ja auch unlogisch, dass es solche Bestimmungen geben soll, die Styroporplatten aber weiterhin überall im Handel zu bekommen sind. Außerdem haben wir nie etwas Schriftliches von der Wohnungsbaugesellschaft erhalten, dass wir diese entfernen müssen. Wir haben dann auch nur übergestrichen ( vor ca. 2 Jahren).

Bei der Kündingung meinte die Hauswartin: „Sie denken aber daran, das die Styropordecke im Wohnzimmer noch raus muss ?“ Ich sagte ihr, dass wir weder was Schriftliches bekommen haben noch etwas über diese Bestimmungen gefunden hätten. Daraufhin sie: „Ich weiß nur, das sie rausmuss. Das müssen sie mal mit dem Vermieter klären.“Vom Vermieter erhielt ich die Auskunft, dass ich die Decke übernommen hätte und somit auch die Verpflichtung, diese beim Auszug zu entfernen.Ich fragte, warum man mich nicht beim Einzug darauf hingewiesen hat, dann hätte ich natürlich auf ein vorheriges Entfernern bestanden. Ob es damit zusammenhängen würde, dass es sich bei der Vormieterin um die Tochter der Hauswartin handelte ? Daraufhin erhielt ich keine Antwort. Ich fragte weiter, wo es im Vertrag stehen würde, dass ich für das Entfernen zuständig bin ?
Da wurde mir gesagt, das würde im Übergabeprotokoll stehen, ich hätte das so übernommen und müsse es nun entfernen. Wenn ich nicht darauf hingewiesen wurde, wäre das Pech ! Der Vermieter sei bei der Übergabe damals nicht dabei gewesen und kann dies deshalb nicht beurteilen. Fakt sei, was im Protokoll steht.

Folgendes steht im Mietvertrag bzw. im Übergabeprotokoll:

§ 8 Schönheitsreparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung, Wartung
1. Trägt der Mieter die Kosten für Schönheitsreparaturen, hat er während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen ohne besondere Aufforderung durch den Vermieter fachgerecht auszuführen. Sie umfassen insbesondere alle Maler- und Tapezierarbeiten sowie die Instandhaltung der Fußböden(-beläge).
2. Schönheitsreparaturen sind in der Regel jeweils nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: In Küchen, Bädern und Duschen alle drei Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, Fluren und Toiletten alle fünf Jahre, in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre. Die Innenanstriche der Fenster, Türen Heizkörper u.ä. sind alle fünf Jahre durchzuführen.


Übergabeprotokoll:(die großgeschriebenen Teile sind handschriftlich eingetragen worden)
Zustand der Wohnung: GUT
Keller: (nichts eingetragen)
Küche: 7 FLIESEN GERISSEN
Bad: I.O.
Wohnzimmer: I.O. - DECKENVERKLEIDUNG MIT STYROPORPLATTEN
Flur: I.O. - DECKENVERKLEIDUNG MIT STYROPORPLATTEN
Schlafzimmer: I.O.
Kinderzimmer: I.O.

a. Vom Vormieter werden folgende Arbeiten bis zum......
Ausgeführt: .....................................(durchgestrichen)
Sollten die Arbeiten nicht termingerecht ausgeführt werden, wird das Wohnungsunternehmen die Mängelbeseitigung auf Kosten des Vormieters veranlassen.

b. Der Nachmieter übernimmt in Abstimmung mit dem Vormieter folgende Arbeiten:
(durchgestrichen)

c. Der Nachmieter übernimmt vom Vormieter: .....TEPPICHBODEN IM KINDERZIMMER ......(z.B. Teppichböden, Vertäfelungen, Einbauten usw.) mit der Verpflichtung, bei seinem Auszug ggf. die übernommenen Gegenstände zu entfernen und den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.

Vom Vermieter werden folgende Arbeiten übernommen: (durchgestrichen)

Die Mieter erklären, dass sich die Wohnung – wie bei der gemeinsamen Besichtigung festgestellt – bis auf die vorstehend näher bezeichneten Beanstandungen in ordnungsgemäßem Zustand befindet. Es ist den Mietern bekannt, dass das Wohnungsunternehmen nur für Mängel haftet, die bei der Übernahme der Wohnung in dieser Verhandlung ausdrücklich vermerkt worden sind.

Meine Fragen lauten nun: Bin ich aufgrund dieser Daten (oder auch allgemein) dazu verpflichtet, diese Styropordecke zu entfernen und neu zu Tapezieren ?
Wenn ja, wäre es in ordnung, die Kante zu den Wänden mit einer Borte zu überkleben, um nicht den gesamten Raum neu tapezieren zu müssen ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe !

1. November 2005 | 20:04

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

Sie müssen die Wohnung im vertraglich vereinbarten Zustand oder, wenn eine solche ausdrückliche Vereinbarung fehlt, in ordnungsgemäßem Zustand zurückgeben. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Mietsache versehen hat, zu entfernen sind, auch dann, wenn sie der Vormieter eingebaut hat.

Vorliegend kann ich aber - nach Ihren obigen Ausführungen - keinen rechtlichen Grund erkennen, warum Sie verpflichtet sein sollten, die Styroporplatten bei Auszug zu entfernen.

Eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung, die Styroporplatten spätestens bei Auszug zu entfernen, wurde nach Ihren Ausführungen nicht getroffen.

Auch aus der Übernahme der Renovierung der Mietwohnung zu Beginn der Mietverhältnisses ergibt sich ohne eine entsprechende ausdrückliche Vereinbarung keine Pflicht, optisch noch einwandfreie Deckenplatten zu entfernen.

Sollte - was ich an dieser Stelle einmal unterstelle, mir fehlen dazu die notwendigen Informationen - die Styroporplatten tatsächlich nicht den Brandschutzbestimmungen entsprechen, so würde die Entfernung der Styroporplatten auch ohnehin keine Schönheitsreparatur mehr darstellen, sondern wäre eine Instandsetzung der Mietwohnung und fiele damit jedenfalls nicht unter § 8 Nr. 1 und 2 des Mietvertrages.
Die restlichen Nummern von § 8 haben Sie leider nicht aufgeführt.

Eine Einrichtung, mit der Sie (und nicht Ihr Vermieter) die Mietsache versehen haben, stellen die Platten meines Erachtens ebenfalls nicht dar:
Aus dem Übergabeprotokoll kann ich nicht erkennen, dass Sie die Styroporplatten vom Vormieter übernommen haben. Unter Abschnitt c ist insoweit lediglich handschriftlich der "Teppichboden im Kinderzimmer" eingetragen, die Aufzählung in den Klammern "(z.B. Teppichböden, Vertäfelungen, Einbauten usw.)" ist ja lediglich beispielhaft gemeint und heißt nun nicht, dass Sie sämtliche Teppichböden, Vertäfelungen, Einbauten, die es in der Wohnung gibt, vom Vormieter übernehmen.
Die Styroporplatten stellten sich für Sie vielmehr als mitgemieteter Teil der Mietwohnung dar, die dem Vermieter und nicht Ihnen "zuzurechnen" sind und die Sie daher nicht entfernen müssen. Aus dem Übergabeprotokoll ergibt sich auch - was zu Ihrem Vorteil ist - durch die handschriftlichen Vermerke " Deckenverkleidung mit Styroporplatten ", dass die Platten bereits bei Ihrem Einzug vorhanden waren und nicht erst nachträglich von Ihnen montiert worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske
Rechtsanwältin


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Superschnelle Antwort, die mir toll geholfen hat ! Vielen Dank ! Nach Rücksprache mit dem Vermieter brauche ich die Decke nun nicht mehr entfernen ! O-Ton: " Sie haben gewonnen !"
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