Statt alter B-Plan (EFH, 9m) jetzt Bedarfsbauplan (MFH, 12m), §34 BauGB ausgehebelt?
vom 9.6.2015
98 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Alex Park / Frankfurt am Main
Die Gemeinde (der Bürgermeister) wünscht sich das ein Bauträger mehrere barrierefreie Wohnungen für betuchte Senioren baut (hochwertig ausgestattete Wohnungen die der Bauträger selber auf eigenes Risiko veräußern soll) und will dementsprechend einen neuen B-Plan erlassen für ein anliegendes Grundstück. Der Bauträger ist übrigens Eigentümer des Grundstücks. EFHs waren im originalen B-Plan für das G ...