Schadensersatzanspruch beim Bau eines Hauses
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Letztes Jahr noch haben wir mit dem Bauträger einen Vertrag für das Bauen des Hauses - Bezugfertigstellung am 30.08.12 - unterschrieben, in dem die folgende Zeilen standen: Demzufolge verschiebt sich der Termin der Bezugsfertigstellung um den Zeitraum, um den die Abriss sowie die Baugenehmigung später als dem 31.12.2011 erteilt wird, bzw. um den Zeitraum, um den sich die Eigentumsumschreibung d ...