Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Hessen ist der Bau von Gartenhäusern unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei, wie in der Hessischen Bauordnung (HBO) in dem § 63 beschrieben. Ihr Vorhaben, ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von 16 qm und einer Höhe von 2,6 m zu errichten, fällt grundsätzlich unter die Regelung für genehmigungsfreie Gebäude, sofern der Brutto-Rauminhalt 30 m³ nicht überschreitet und das Gebäude keine Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten enthält.
Allerdings gibt es einige Aspekte, die Sie beachten sollten:
1. Definition von Aufenthaltsräumen: Ein Aufenthaltsraum ist ein Raum, der zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt ist. Auch wenn Sie kein Bett oder eine fest eingebaute Heizung planen, könnte die Ausstattung mit einem Whirlpool, einer Loungeecke und die Möglichkeit der Beheizung durch einen mobilen Heizlüfter dazu führen, dass das Gartenhaus als Aufenthaltsraum angesehen wird. Dies könnte die Genehmigungsfreiheit in der Tat infrage stellen.
2. Abstandsflächen: Gemäß § 6 HBO müssen Abstandsflächen zu den Grundstücksgrenzen eingehalten werden. Diese Regelungen gelten auch für genehmigungsfreie Bauvorhaben. Ohne die Einhaltung der Abstandsflächen könnte Ihr Vorhaben als nicht rechtens angesehen werden.
3. Nutzung und Zweck: Die geplante Nutzung des Gartenhauses, insbesondere die Installation eines Whirlpools und die Möglichkeit der Beheizung, könnte als Umgehungstatbestand ausgelegt werden, was zu einer Nutzungsuntersagung durch die Behörde führen könnte.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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