Sehr geehrte Ratsuchende,
die Antwort, dass es "beim Bau so geschehe", ist zwar amüsant zu lesen, aber unkorrekt und sicherlich juristisch nicht haltbar.
1.)
Da hinsichtlich der Terrasse eine Abweichung von mehr am 10% vorliegt, ist der Vertrag schlicht und einfach nicht erfüllt (sofern die Baubeschreibung als Vertragsinhalt nichts anderes hergibt).
2.)
Gleiches gilt für den zweiten Heizkörper. Ist in der Beschreibung dieser enthalten muss der Heizkörper (und die dazugehörigen Installationsgewerke) erstellt werden.
Da Beides nicht versehentlich geschehen kann, spricht hier in der Tat sehr viel für eine arglistige Täuschung.
3.)
Fraglich ist nun, was Sie letztlich erreichen wollen, da davon die weiteren Schritte abhängen:
Sie haben einen Anspruch auf vertragsgerechte Erfüllung, können also die Leistungen nachverlangen.
Auch könnten Sie die tatsächlichen Gegebenheiten hinnehmen und eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
Letztlich könnten Sie auch vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Hier müssen Sie sich nun vorab darüber klar werden, welches Ziel Sie letztlich bezwecken, da davon dann die weiteren Schritte abhängen werden. Wichtig wäre auch die genaue Prüfung des Vertrages nebst Baubeschreibung, so dass Sie dieses alles weiter prüfen lassen sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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