kopiertes Foto auf der Homepage / Abmahnung
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Sehr geehrte Damen und Herren, ich betreibe eine sehr einfach gehaltene Homepage für meine Ehefrau, die wiederum teils freiberuflich / teils ehrenamtlich eine Dienstleistung im Bereich Seniorenbetreuung bzw. Unterstützung im Krankheitsfall, anbietet. Die daraus resultierenden Einnahmen fallen unter das Kleinunternehmergesetzt §19 UstG und übersteigen in Regel nicht die 500,- Euro/Monat. Es sei ...