Sehr geehrte Fragestellerin,
besten Dank für Ihre Frage, die ich wie folgt beantworten darf:
Ja, es ist möglich, durch eine Abmahnung die unerlaubte Verwendung Ihrer Produktfotos zu unterbinden. Die Rechtslage ist klar: Fotos sind nach § 72 Urheberrechtsgesetz als sog. "Lichtbilder" geschützt, selbst wenn sie keine besondere Schöpfungshöhe erreichen sollten. Das bedeutet, dass Sie als Urheberin das alleinige Recht zur Nutzung und Veröffentlichung der Bilder haben.
Erster Schritt nach Feststellung einer Urheberrechtsverletzung ist eine außergerichtliche Abmahnung nach § 97a Urheberrechtsgesetz. Sie können die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Außerdem können Sie Auskunft darüber verlangen, wie lange und auf welchen Plattformen die Bilder genutzt wurden. Sodann können Sie Schadensersatz geltend machen und Ihre Rechtsanwaltskosten ersetzt verlangen.
Die Rechtsanwaltskosten (sowie die Gerichtskosten, falls es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt, weil keine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wird) bemessen sich anhand des sog. Streitwerts. Die Rechtsprechung setzt bei aufwändig und professionell erstellten Fotos in der Regel einen Streitwert von 6.000,00 € pro Bild an. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann dieser Streitwert etwas geringer oder höher ausfallen. Sind mehrere Bilder betroffen, werden die Streitwert nicht addiert, sondern es wird ein angemessener Gesamtstreitwert gebildet. Bei einem Streitwert von 6.000,00 € entstünden außergerichtliche Rechtsanwaltskosten von 627,13 € brutto.
Beim Schadensersatz, den Sie geltend machen können, greift die Rechtsprechung oft auf die Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing als Orientierungshilfe zurück. Dort wird z.B. für eine Nutzungsdauer von 6 Monaten eines Fotos auf einer Homepage ein Honorar von 423,00 € empfohlen. Bei Verwendung in einem Onlineshop (z.B. auch eBay) wird ein Aufschlag von 50 % empfohlen. Wenn der Urheber des Fotos nicht genannt wird, ist ein weiterer Aufschlag von 100 % anerkannt.
Wenn ich Ihre Interessen vertreten soll, schreiben Sie mir gerne eine Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Mauritz
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Mauritz
Marie-Juchacz-Straße 17
40470 Düsseldorf
Tel: 0211 911 872 43
Web: https://www.ra-mauritz.de
E-Mail: