kopiertes Foto auf der Homepage / Abmahnung
| 13.04.2013 11:41
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe eine sehr einfach gehaltene Homepage für meine Ehefrau, die wiederum teils freiberuflich / teils ehrenamtlich eine Dienstleistung im Bereich Seniorenbetreuung bzw. Unterstützung im Krankheitsfall, anbietet.
Die daraus resultierenden Einnahmen fallen unter das Kleinunternehmergesetzt §19 UstG und übersteigen in Regel nicht die 500,- Euro/Monat.
Es sei noch erwähnt, daß die bisher erzielten Umsätze, allesamt durch Weiterempfehlung – nicht durch die Homepage erzielt wurden.
Auf dieser Homepage hatte ich die Zeichnung eines „Gipsfußes" eingestellt, den ich vor ca. 1 Jahr bei Google Bilder heruntergeladen hatte. Dieser war dort mehrere 100 mal verlinkt auf irgendwelche andere Homepages und ich konnte keinerlei Eigentumsrechte erkennen
https://encrypted-tbn2.gstatic.com/images?q=tbn:ANd9GcS5HwVztAUC1w41CehisbWaTRYboX8lL5fbEhc4CXWt4jHJ0YWn.
Nun habe ich am 05.04.2013 einen Brief per Einschreiben erhalten, von einer Dame aus Österreich (direkt – nicht Anwalt), die behauptet in ihrer Tätigkeit als Grafikerin, die geistige Eigentümerin dieses besagten „Gipsfußes" zu sein.
Des Weiteren fordert sie mich in diesem Schreiben auf eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und um weitere Auseinandersetzungen zu vermeiden, solle ich 800,- Euro auf ihr Konto überweisen.
Ich habe ihr darauf hin (höflich) geantwortet, daß ich mir damals keiner Verletzung ihrer Rechte bewußt war, daß es mir sehr leid tut und ich diese Grafik selbstverständlich sofort lösche, was ich auch getan habe.
Ich bat außerdem darum, sie möchte ihre Forderung nochmal überdenken, da ich diese für nicht angemessen halte und bot ihr von meiner Seite her eine Sofortzahlung von 50,- Euro, bezugnehmend auf die Agenturpreise im Internet, an.
Leider hat die Dame mein Angebot und ein Entgegenkommen kurz und bündig abgelehnt. Einzige Erwiderung war, daß die anderen Nutzer im Internet wohl zum großen Teil Jugendliche seien, die sie nicht behelligen möchte. Ich solle mich bis Montag dazu äußern, da sie sich sonst an ihren Rechtsbeistand wendet.
Jetzt meine Frage an Sie:
Wie soll ich reagieren?, Was erwartet mich wirklich, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen?, Wie errechnet sich solch eine Forderung?