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Diese Antwort ist vom 24.10.2016 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Ratsuchender,
achten Sie darauf, dass die Clips/Streams aus vertrauenswürdigen Quellen stammen. Sobald die Quellen nicht ganz sauber erscheinen, können Sie dafür haften.
Entscheidend sind die Urheberrechte der Clips/Streams und deren Wahrheitsgehalt, sowie die Zustimmung der Spieler/abgebildeten Personen zur Aufnahme. Sobald einer der drei Punkte zweifelhaft ist, kann es eng werden.
Dann kann es Unterlassungs- und Schadensersatzklagen geben.
Eine Zustimmung zur Verlinkung ist nicht notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
31.10.2016 | 19:18
Mir ist bewusst, dass man die Zustimmung der "Spieler/Streamer" braucht aber ich lade diese Videos bei youtube nicht hoch sondern ich verweise nur darauf auf meiner Website. Die Videos werden von anderen Personen aus der Community hochgeladen und nur auf meiner Website geteilt.
Ich kann ja nicht wissen ob der Uploader den Urheber(Streamer) vorher gefragt hat.
Inwiefern hafte ich dafür?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31.10.2016 | 22:31
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn beispielsweise der Uploader dafür bekannt ist, rechtswidrige Clips hochzuladen, oder Ihnen bekannt ist, dass die im Clip gezeigten Personen kein Einverständnis erteilt haben, haften Sie.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt