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Homepage in cooperate design erstellt- designer will Webseite für Werbung nutzen

| 24. April 2020 16:25 |
Preis: 50,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


19:16

Hallo, ich arbeite mit einem Designbüro zusammen. Die optische Erscheinung meiner Webseite wurde von diesen unterstützt. Ich habe alle Texte und Fotos gestellt. Nun will der Designer diese Webseite (erstellt in einem Homepage-Baukasten) für die Werbung seines Unternehmens nutzen und beruft sich auf das Urheberrecht. Ich möchte aber nicht, dass er mit meinen Inhalten wie z.B. die von mir erbrachten Fotos ( mein Urheberrecht) wirbt. Kann ich auf Grund der Tatsache, dass diese Fotos zu sehen sind, den Nutzen für Werbung untersagen?

Vielen Dank.
J

24. April 2020 | 17:02

Antwort

von


(2753)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ohne Ihre Einwilligung darf das Designbüro keine Texte, Fotos oder sonstige geschützte Werke nutzen, an denen Sie das Urheberrecht haben. Wenn der Vertrag mit dem Designbüro keine Klausel enthält, die eine solche Nutzung Ihrer Werke für eine Referenzwerbung auf der Homepage des Designbüros ausdrücklich erlaubt, dann können Sie diese Werbung untersagen.

Veröffentlicht der Designer Ihre Homepage mit Ihren Bildern und Texten dennoch auf seiner Homepage, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar und Sie können ihn abmahnen und auf Unterlassung in Anspruch nehmen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

Rückfrage vom Fragesteller 24. April 2020 | 19:02

Ich habe keinen schriftlichen Vertrag mit dem Designbüro und die AGB`s kenne ich auch nur weil diese auf der Webseite des Büro`s einsehbar sind. Hier wird nicht auf die Nutzung von Fremdmaterial (meine Fotos) bezüglich Referenzwerbung eingegangen. Eigentlich war ich bis zu dem Zeitpunkt als mir die Werbeanzeige gezeigt wurde (mir wurde gesagt, du hast keine Rechte aber ich) sehr zufrieden mit diesem Büro aber diese Art und Weise hat mich dann doch schockiert.
Sind die AGB grundsätzlich gültig auch wenn nie ein schriftlicher Vertrag zustande gekommen ist? Ich wurde auch nicht auf diese hingewiesen.

Ich danke i.voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 24. April 2020 | 19:16

Vielen Dank für ihre Nachfrage.

Im unternehmerischen Bereich können AGB auch in einen mündlichen Vertrag mit einbezogen sein. Eine Klausel, die die unentgeltliche Nutzung der Fotos des Auftraggebers durch den Auftragnehmer erlaubt, wäre in AGB allerdings überraschend und eine unangemessene Benachteiligung und daher ohnehin unwirksam. Der Designer ist daher nicht zur Nutzung gegen Ihren Willen berechtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 1. Mai 2020 | 07:53

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