Forst BW verpachtet ohne Ausschreibung Vorrangsflächen für Windkraftanlagen
vom 13.1.2025
für 53 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Forst BW verpachtet ohne Ausschreibung Vorrangsflächen für Windkraftanlagen an privatrechtlich organisiertes Unternehmen, an dem eine Bank und Stadtwerke beteiligt sind und schließt damit Wettbewerber von diesen Projekten aus. Ist diese Willkür Zulässig, schließlich ist die Erschließung von Windparks ja sehr lukrativ? "Da es sich bei den geplanten Windenergieanlagen im ... um ein Leuchtturm ...