Baugenehmigung Nebengebäude
vom 22.5.2017
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Guten Tag, wir haben auf unserem Grundstück ein Nebengebäude errichtet, d.h. einen Geräteschuppen für Fahrräder, Werkzeug usw. und waren der Annahme, dass wir für die Errichtung des Gebäudes, keinen Bauabtrag stellen müssen, da er ähnlich einer Garage genutzt wird und kleiner als 30m2 ist. Grundfläche(Außenmasse): 4,67 x 4,12 -> 19,24m2 / Höhe(Attika): 2,88m Grundstück befindet sich in Rostock, Landesbauordnung M-V. ... VG, Müller § 61 LBauO M-V – Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, außer im Außenbereich, b) Garagen einschließlich überdachter Stellplätze mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m2, außer im Außenbereich.