Gewährleistung unklar
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Pilarski / Nienburg
Die Kosten für das neue Steuergerät werden laut der von mir gewählten Werkstatt von BMW auf Grund der Gewährleistung für dieses Gerät auch tatsächlich übernommen. Die Frage der Kostenübenahme für den Arbeitslohn (ca. 400 Euro) sei laut dieser Werkstatt unklar und ggf. durch mich zu übernehmen. ... Besteht daher in meinem Fall evtl. auch eine Gewährleistung auf die durchgeführte Arbeitsleistung der Werkstatt B ?