Aufhebungsvertrag während der Elternzeit
beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Lembcke / Kiel
Sehr geehrte Damen und Herren, ich befinde mich noch bis zum 06.01.2011 in Elternzeit und müßte ab 07.01.2011 wieder arbeiten. ... Da es für mich keine Stelle im Unternehmen gibt, wollen mein AG und ich einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Ende der Elternzeit jetzt schon schließen. ... Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?