Erbvertrag, Erbverzicht
Die Kosten für Unterhaltungs- und Schönheitsreparaturen sowie die Kosten für Strom, Heizung, Wasser, Kanal, Müll, Kaminkehrer und dergleichen trägt der jeweilige Eigentümer. ... Nach Eintritt des Erbfalles ist auf jederzeitiges Verlangen der Vermächtnisnehmerin und auf Kosten des Erben diese Wohnrecht im Grundbuch einzutragen. ... (Stiefvater) und (Mutter), verzichten gegenseitig auf alle uns beim Ableben des jeweils anderen Vertragspartners zustehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte.