Da ich lediglich nur die Banküberweisungen als Beweismittel habe sowie eine Generalvollmacht (die nur von den Erben widerrufen werden können, bisher nicht erfolgt) und Zeugen, möchte ich nun gegenüber meinen Geschwistern, diese Darlehen geltend machen. Da meine Geschwister diese nicht anerkennen wollen, kommt es sehr wahrscheinlich zum Rechtsstreit. ... Die Geltendmachung macht erst vermutlich dann Sinn, wenn klar ist, ob eine meiner Geschwister das Erbe annimmt oder ausschlägt (einfaches JA reicht bei der Beantwortung) 2.