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Erbengemeinschaft

13. Dezember 2006 14:33 |
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Erbrecht


Hallo,

mein Mann und ich möchten ein Haus kaufen.Dabei wird auch das Haus meiner Schwiegermutter beliehen. Dies ist mit ihr und den drei Geschwistern abgeklärt und wird notariell festgehalten.
Der Beleihungswert ist höher als das was mein Mann mal realistisch aus dem Erbe zu erwarten hätte.
Nun meine Fragen: Sollte nun nach dem Tod meiner Schwiegermutter einer der Geschwister ausgezahlt werden wollen und mein Mann könnte dies nicht leisten, muss ich dannn bezahlen?
Wir haben eine Zugewinngemeinschaft.Ich möchte aber nicht in die Lage kommen die Geschwister meines MAnnes auszahlen zu müssen. Gibt es irgendein rechtliches Mittel, um dies von vorneherein auszuschließen.z.B. Ehevertrag nachträglich.


Sie haften aber auch sonst grundsätzlich nicht für Verbindlichkeiten Ihres Mannes soweit Sie keine eigenen Verbindlichkeiten begründet haben (gemeinsamer Darlehensvertrag) oder gebürgt haben. Das Vermögen der Ehegatten ist auch beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft getrennt. Jeder ist Eigentümer seiner Sachen.

Sie haften auch nicht für Erbschafts- und Pflichtteilsansprüche die gegen Ihren Mann geltend gemacht werden soweit Sie nicht eine persönliche Bürgschaft oder eine andere vertragliche Verpflichtung übernommen (also mitunterschrieben) haben.

Es kommt also darauf an, was zwischen Ihnen notariell vereinbart worden ist. Wenn Sie an dem notariellen Vertrag mit der Schwiegermutter und den Geschwistern nicht beteiligt gewesen sind, kann hieraus auch keine persönliche Haftung bestehen.

Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2006 | 18:11

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Eine Sache möchte ich noch einmal abklären. Die Beleihung des Hauses meiner
Schwiegermutter findet ja im Rahmen der gemeinsamen Baufinanzierung statt, also unterschreibe ich dort ja mit. (Baufinanzierungs-und
Darlehensanträge für die Baufinanzierung)
Meine Bedenken waren, dass nach dem Tod meiner Schwiegermutter, sollte einer der Geschwister ausgezahlt werden wollen und mein Mann dies nicht leisten könnte, ich es dann bezahlen müsste, da die ganze Sache ja auch ir´gendwie mit der Baufinanzierung zu tun hatte.Leider habe ich dies nun etwas kompliziert ausgedrückt, ist aber auch schlecht auf Papier zu bringen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 14. Dezember 2006 | 10:12

Die Baufinanzierung dürfte lediglich mit Ihrer Bank vereinbart werden. Damit haften Sie lediglich für die Darlehensbeträge gegenüber der Bank. Erst wenn Sie in dem notariellen Vertrag mit Ihrer Schwiegermutter eine Verpflichtung eingegangen sind, können die Geschwister Sie persönlich belangen.

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