Trennungs-und nachehelicher Unterhalt
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Meine Ehefrau ( 53 J.) ist nicht berufstätig, sie erhält aus einer früheren Ehe 500 Euro mtl als vorgezogenen Versorgungsausgleich ( notariell beurkundet ).Keine weiteren Einkünfte.Sie besitzt ebenfalls eine lastenfreie Immobilie, in der ihre Kinder ( mit eigenem Einkommen) wohnen. ... Scheidung würde sie wieder in ihr Haus ziehen ( Mietvorteil) .Meine Frage: Wie hoch wäre der Trennungsunterhalt bzw. später der nacheheliche Unterhalt?