Sehr geehrte(r) RA, Zum Geschehen: am 5.1.07 kurze Wohnungsbesichtigung – hat mir auf den ersten Blick gefallen, am 8.1.07 mündlich zugesagt, im Beisein der Vermieterin und einer Dame der Hausverwaltung Vorvertrag (Anmietung der Wohnung zum 1.4.07, KM 430 €, NK 75 €) unterschrieben in völliger Unkenntnis der Folgen für mich, einen Grundriss der Wohnung erhalten und für den 10.1.07 eine nochmalige Besichtigung der Wohnung vereinbart, am 10.1.07 zweite Wohnungsbesichtigung, dabei festgestellt, dass das Bad einfach nur ätzend ist – Durchgang zum Toilettenbecken an Wanne und Waschbecken vorbei grad mal 40 cm breit – also nur für ganz schlanke Leute möglich, rosa Fliesen mit Blümchen – Geschmackssache, die Wohnung laut Grundriss (Stellfläche für Möbel) beträgt nur 58,3 qm in Wohnungsanzeige und Mietvertrag aber 65 qm angegeben (allerdings gehört zur Wohnung noch eine kleine Terrasse), im Vorvertrag KM 430 € im Mietvertrag 435 € (Vermieterin hätte sich geirrt, na kann ja mal passieren), laut Vermieterin (mündlich) beträgt die Abschlagszahlung für Gas 25 € pro Monat – jetzige Mieterin zahlt aber einen monatlichen Abschlag von 88 €, na und noch so paar Kleinigkeiten, die mich dazu bewegt haben, den Mietvertrag nicht zu unterschreiben – Vermieterin ist sauer, drohte mit Vorvertrag und rechtlichen Folgen, am 11.1.07 schriftlichen Rücktritt vom Vorvertrag der Vermieterin persönlich übergeben + Blumenstrauß und Entschuldigung, gleichfalls schriftliche Zusicherung, die Kosten für die Erstellung des Mietvertrages (2 Std. Arbeitszeit lt. Vermieterin) und einer einmaligen Anzeigenschaltung in der Presse zu übernehmen, Jetzt möchte die Vermieterin 150 € von mir und „die Sache wäre vom Tisch“ (wörtliche Aussage der Vermieterin) - Ist das eine gute Lösung für mich?