Rückzahlungsklausel im Arbeitsvertrag wirksam oder unwirksam?
vom 28.8.2021
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Sehr geehrte Damen und Herren, in meinem Arbeitsvertrag ( Kein Tarifvertrag oder ähnliches ) vom Oktober 2002, den ich nun durch eigene Kündigung beenden möchte, stehen unter anderem folgende Paragraphen: ( Die Rechschreibfehler sind tatsächlich so vorhanden ) §3 Beendigung des Angestelltenverhältnissen 1. Nach Ablauf der Probezeit gelten für beide Seiten die gesetzlichen Kündigungsfristen, d.h. es gilt eine sechswöchige Kündigungsfrist zum Quartalsende. 2. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Angestellten nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und darüber hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss eines Kündigungsschutzverfahrens unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen.