Wasserschaden durch Vermieter nach Einzug am 01.05.
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Am 01.05. sind wir in unsere neue Wohnung gezogen. Eine Woche später stellte sich heraus, dass sämtliche Wände feucht sind und das Wasser aus dem Fundament nach oben steigt (Souterrain). Angeblich stand vor gewisser Zeit der Heizungskeller unter Wasser, welche sih auf selbiger Ebene (Keller) befindet.