Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern die Wohnung unbewohnbar ist, steht Ihnen das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses zu (LG München I, Urt.v. 26.09.1990, Az.: 31 S 20 071/89; AG Flensburg, Urt.v. 02.02.1996, Az.: 63 C 246/95
).
Daneben haben Sie einen Anspruch auf Ersatz des Kündigungsschadens, also Umzugskosten, erneute Maklergebühren etc. (LG Düsseldorf, Urt.v. 08.10.1991, Az.: 24 S 82/91
).
Zusätzlich können die die Bruttomiete mindern, wobei nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung wohl eine Minderung um 100% ausnahmsweise angemessen sein dürfte, so dass dann auch die Mai-Miete zurückzuzahlen wäre.
Ich würde Ihnen raten, SOFORT einen Anwalt einzuschalten, damit dann nach Klärung aller Einzelheiten die notwendigen Schritte eingeleitet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
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Vielen Dank für ihre Antwort. Wir wissen jetzt nicht recht weiter. Welche Kosten muss der Vermieter tragen, wenn wir jetzt vorübergehend ausziehen zum Zwecke der Instandsetzung. Wie hoch wären unsere Kosten für eine anwaltliche Unterstützung Ihrerseits? Kann ich meine Kosten direkt bei der Versicherung des Vermieters geltend machen? Seine letzte Auskunft war, keine Miete, dann sofortiger Auszug. Muss ich den Vermieter jetzt rechtlich richtig schriftlich auffordern den Schaden zu beseitigen und meine Kosten zu übernehmen?
Danke
Sehr geehrter Ratsuchender,
sofern Sie dort weiter Mieter bleiben möchten, was in Hinblick auf Feuchtigkeit und Schimmelgefahr schon etwas verwundert, ist die schriftliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung verbunden mit der Aufforderung zur Kostenübernahme der richtige Weg.
Sofern - wovon nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung auszugehen ist - ein Bewohnen während der Sanierungszeit nicht möglich ist, muss der Vermieter die Kosten einer angemessenen Ersatzwohnung (sofern er nicht selbst eine Ihnen zur Verfügung stellt) übernehmen; die Höhe der Kosten können so nicht beziffert werden. Auch sollten Zählerstände unbedingt festgehalten werden, damit Sie nicht plötzlich eine horrende Nachzahlung bei den Stromkosten haben.
Der Vermieter irrt, wenn er die Auffassung vertritt, bei einer Mietminderung käme es zur fristlosen Kündigung, da Ihnen das Recht zur Mietminderung zusteht. Eine solche Kündigung würde also ins Leere laufen.
Für Sie sinnvoll wäre es in diesem Fall, einen Kollegen vor Ort zu beauftragen, da es vermutlich zu weiteren Auseinandersetzungen mit dem Vermieter kommen wird, die schnelles Handeln erfordern. Die Höhe der Kosten können ohne Kenntnis aller Umstände und des Mietvertrages nicht beziffert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Es gibt beim Zahlungseinzug Probleme; diese sollten Sie schnell lösen, bevor es zu einer kostenpflichtigen Ausweitung kommt.
Sehr geehrter Ratsuchender,
nunmehr wird die Staatsanwaltschaft sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hochachtungsvoll
Rechtsanwalt
Thomas Bohle