Sehr geehrter Anfragender,
gem. § 543 BGB
(Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) besteht grundsätzlich auch dann die Möglichkeit, einen Mieter zu kündigen, selbst wenn dieser die Miete immer pünktlich zahlt.
Voraussetzung ist zunächst, dass für den Vermieter ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Vermieter unter Berücksichtigung aller Gründe ein Festhalten an dem Mietvertrag nicht zugemutet werden kann.
Dies könnte in Ihrem Fall durchaus so sein. Hierfür müssten jedoch alle Vorfälle einmal sorgfältig beleuchtet werden. Was ist geschehen, war an den Vorfällen etwas dran, was musste durch den Vermieter getan werden?
Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag, so ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten angemessenen Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig.
Gern stehe ich Ihnen bei der Prüfung der Vorfälle und ggf. bei der Vorbereitung der durch Sie zu erklärenden Abmahnung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning
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