In unserem Grundbuch ist ein Geh- und Fahrtrecht eingetragen mit folgender Formulierung: "Der jeweilige Eigentümer des herrschenden Grundstücks ist berechtigt, denjenigen Teil des dienenden Grundstücks, der im beigefügten Lageplan, der bei der Beurteilung vorlag und von den Beteiligten durchgesehen wurde, grün umrandet eingezeichnet ist, unter Ausschluß des Eigentümers als Zugang und Zufahrt zu dem herrschenden Grundstück zu nutzen." ... Nun hat er auf dem neuen Grundstück gebaut und hat über die anliegende Straße (ca. 60m) den perfekten Zugang zu Haus, Garten und Garage. Ein Zugang über unser Grundstück ist nicht nötig, sondern im Gegenteil: Ein Zufahrt über unser Grundstück ist viel umständlicher (Unser Haus liegt an einem Wendekreis, sein Haus vor dem Wendekreis: er muss mit dem Auto an seinem Grundstück vorbeifahren, in den Wendkreis einfahren, einen U-Turn machen und dann über unseren Grund einfahren).