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Widerruf einer Schenkung (Haus mit größeren Grundstück) nach 26 Jahren

26. August 2019 16:44 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Herren,
Vor 26 Jahren hat mein Onkel seinem Sohn sein Haus mit Grundstück geschenkt. Beide,
Vater 1994 verstorben und Sohn 2017 verstorben. Ende 2018 ist die Ehefrau und die Mutter der zwei genannten verstorben. Sie hatte bis zu ihrem Tode Wohnrecht in dieser Immobilie. Die Ehefrau des verst. Sohnes wird jetzt von Erben 3.Grades als Beklagte vorm Gericht aufgefordert, dem Widerruf der Schenkung stattzugeben und einem
Ominösen Vergleich zuzustimmen, d.h., mit einer Abfindungssumme "ausbezahlt" zu
werden. Ist eine Rückforderung einer Schenkung nach so vielen Jahren möglich oder gibt es diesbez. auch Verjährungsfrist. Die Ehefrau des verst. Sohnes weist keine Verhalten auf, die als Gründe für eine Schenkungsaufhebung spräche. Sie war fast 30 Jahre mit dem verst. SOHN verheiratet, aber kinderlos.
Ich erwarte Ihre Antwort und danke im Voraus.

26. August 2019 | 17:15

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
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Sehr geehrter Fragensteller,

an sich verjährt der Rückforderungsanspruch selbst im hier nicht vorliegenden Fall einer Scheidung nach 3 Jahren. Siehe BGH, Beschluss vom 16.12.2015, XII ZB 516/14 . Da der Zweck in Form der Ehe hier voll erfüllt wurde, sehe ich aus der Warte nichts kommen.

Selbst bei Verarmung der Schenkers wäre nach § 196 BGB analog nur 10 Jahre lang die Rückforderung möglich gewesen.

Gründe nach § 530 BGB sind nicht geschildert.

Anderes kann unter Umständen im Schenkungsvertrag geregelt sein. Basierend auf Ihrer Sachverhaltsschilderung ist aber ein erfolgreicher Rückforderungsanspruch derzeit nicht ersichtlich.

Mit freundlichen Grüßen
RA Saeger


ANTWORT VON

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