Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Als Angehöriger müssen Sie eine Einkommensteuererklärung für den Verstorbenen abgeben, falls zwischen Jahresbeginn und Todestag noch steuerpflichtige Einnahmen entstanden sind.
Eine Erbschaft muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt gemeldet und eine Erbschaftsteuererklärung erstellt werden, sofern das Finanzamt Sie dazu auffordert.
2. Vermacht ein Erblasser den Kindern das gemeinsame Haus, das sie seit mindestens zehn Jahren bewohnt haben, so ist dieses von der Erbschaftssteuer befreit. Die Erben müssen die Immobilie dann aber innerhalb von sechs Monaten nach dem Erhalt der Erbschaft beziehen.
Wird das Wohnobjekt aber innerhalb der nächsten zehn Jahre verkauft oder vermietet, muss die Erbschaftssteuer gezahlt werden.
Darüber hinaus gibt es auch Einschränkungen. Kann ein Erbe beispielsweise nachweisen, dass er die Immobilie aus dringlichen Gründen veräußern muss, fällt keine Erbschaftssteuer an.
3. Die meisten Erbrechtler beraten auch über die steuerlichen Aspekte.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Erbrechtler.
4. Zu den Kosten: Bei einer Beratung im Erbrecht wird selten der Streitwert zugrundegelegt, wie in anderen Rechtsgebieten üblich. Es hängt daher von der individuellen Preisgestaltung des Anwalts ab.
Ich empfehle Ihnen daher, einen Fachanwalt für Erbrecht vor Ort zu mandatieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
22. Oktober 2022
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19:34
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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