Aussertarifliche Zulage - Elternzeit mit Teilzeit
vom 1.2.2012
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Guten Tag, Im Arbeitsvertrag meines Mannes setzt sich sein Gehalt folgender Maßen zusammen: Tarifgehalt : 2502,20 EUR Außertarifliche Zulage: 748,00 EUR Ein Klausel über den Widerruf der Zulage steht auch im Vertrag. Er möchte in Elternzeit (2,5 Monat) mit einer Teilzeit von 24 Stunde gehen.