Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Aussertarifliche Zulage - Elternzeit mit Teilzeit

1. Februar 2012 08:53 |
Preis: 45€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Im Arbeitsvertrag meines Mannes setzt sich sein Gehalt folgender Maßen zusammen:

Tarifgehalt : 2502,20 EUR
Außertarifliche Zulage: 748,00 EUR

Ein Klausel über den Widerruf der Zulage steht auch im Vertrag.

Er möchte in Elternzeit (2,5 Monat) mit einer Teilzeit von 24 Stunde gehen. Kann diese Zulage in dieser Zeit gekündigt werden?

Im Voraus vielen Dank,


1. Februar 2012 | 09:29

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehre Ratsuchende,


allein die Tatsache, dass Ihr Ehemann in die Elternzeit gehen möchte, rechtfertigt nicht den Widerruf der Zulage, da auch während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht, also ansich auch die Zulagen gezahlt werden müssten (ähnlich: VG Stuttgart, Urt.v. 28.12.2009, Az.: 12 K 1091/09 ).


Sie führen aber aus, dass es eine vertragliche Widerrufsmöglichkeit gibt, so dass sich dann, wenn diese vertraglichen Voraussetzungen vorliegen, der Widerruf - aber unabhängig von der Elternzeit - erfolgen könnte.

Dazu sind aber die im Vertrag genannten Voraussetzungen für einen Widerruf dann weitergehend zu prüfen, was derzeit an dieser Stelle nicht möglich ist, da der Vertragsinhalt zu diesm Punkt nicht bekannt ist.


Es wäre also diese Widerrufsklausel und auch der gesamte Arbeitsvertrag zu prüfen, auch zu der Frage, ob die Zulage nicht ein verdecktes Arbeitseinkommen darstellt, da dann ein Wideruf ansich schon unzulässig sein könnte.




Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg

Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php


ANTWORT VON

(2929)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER