§ 374 StPO Verfahren nicht einstellbar, wenn Privatkläger nicht will ?
vom 8.12.2009
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Ralf Morwinsky / Marlow
Zum einen bestimmen offenbar die Opfer nun ob das Verfahren eingestellt wird und zum anderen können die einen Antrag stellen, der meist sicher hoch sein wird. ... Der Zustimmung des Angeschuldigten bedarf es nicht, wenn die Hauptverhandlung aus den in § 205 angeführten Gründen nicht durchgeführt werden kann oder in den Fällen des § 231 Abs. 2 und der §§ 232 und 233 in seiner Abwesenheit durchgeführt wird.