Ich habe vom Familiengericht einen Beschluß bekommen nach dem Gewaltschutzgesetz, wogegen ich einen Antrag zum Termin einer Hauptverhandlung stelle, weil dort haarsträubende Vorwürfe vermerkt sind. In diesem Beschluß ist zusammen mit der Kindsmutter meine 11-jährige Tochter als Antragstellerin vermerkt. Also folgend:
1) Name, Geburtsdatum, Adresse (Mutter)
- Antragstellerin zu 1 -
2) Name, Geburtsdatum, Adresse (Tochter)
- Antragstellerin zu 2 -
Verfahrensbevollmächtigte zu 1 und 2:
Rechtsanwalt; Name, Adresse
Meine Frage: Kann ein 11-jähriges Kind ein selbstständiger Antragsteller im Gewaltschutzgesetz sein, vertreten durch den selben Anwalt wie der Kindsmutter?
ja, das Kind kann selbständiger Antragsteller sein. Es wird in diesem Fall gesetzlich vertreten durch die Mutter. Es kann ggf. vom Gericht auch ein Verfahrensbeistand für das Kind bestellt werden.