Anspruch auf Maklerprovision bei Tätigkeit als Handelsvertreter über Bauunternehmen
vom 25.7.2014
59 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Der Provisionsanspruch fällt insbesondere dann weg, wenn der Vertrag mit dem Kunden/Erwerber einvernehmlich aufgehoben wird, durch Eingreifen vertraglicher oder gesetzlicher Rücktrittsgründe nicht abgewickelt wird oder sich der Kunde oder <Bauunternehmens> anderweitig vom Vertrag löst oder dieser nicht zur Durchführung kommt. ... Bauunternehmen in Anspruch nehmen oder Abtretung des Anspruchs auf Entschädigungspauschale verlangen um selbst gegen den Endkunden vorzugehen? Gibt es evtl. einen Anspruch auf ungerechtfertigte Bereicherung direkt gegen den Endkunden, denn schließlich hat dieser meine Dienstleistung an Anspruch genommen und verweigert nun die schriftlich (auf das Bauunternehmen) vereinbarte Zahlung?