Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Frage beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes summarisch wie folgt:
1) Nach Ihrer Schilderung hat Ihr Vertragspartner seine Leistung nicht vertragsgemäß erbracht. Ihnen wurde von Ihrem Vertragspartner zugesichert, dass Sie ohne Aufpreis auch das neue Studio benutzen können. Ich gehe davon aus, dass jede Person einen eigenen Vertrag abgeschlossen hat. Die anderen Personen können dann von Ihnen als Zeugen benannt werden.
2) Probleme könnten hinsichtlich der Zusicherung Ihres Vertragspartners dann entstehen, wenn in Ihrem Vertrag ein Schriftformerfordernis vereinbart wurde.
3) Soweit dies der Fall ist, sollten Sie sich aber auf den Standpunkt stellen, dass zur der Auslegung des Begriffes „alle firmeneigenen Studios“ die Ihnen gegenüber abgegebene Zusicherung heranzuziehen ist. Hierfür stehen dann ebenfalls die drei anderen Personen als Zeugen zur Verfügung.
4) Alleine aufgrund des Grundsatzes der Vertragsfreiheit besteht jedoch kein Anspruch Ihrerseits auf Gleichbehandlung mit der 4. Person.
5) Meines Erachtens besteht aufgrund der nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung ein Recht zur fristlosen Kündigung. Der im Voraus entrichtete Mitgliedsbetrag für die Zeit nach der Beendigung des Vertrages ist dann an Sie zurückzuerstatten und ist, wenn man die mietrechtlichen Vorschriften entsprechend anwendet, auch ab Empfang zu verzinsen.
6) Nach erfolgter Kündigung und nach erfolglosem Ablauf der Zahlungsfrist können Sie Ihren Anspruch –wenn kein vom Streitwert abhängiger Anwaltszwang gegeben ist, wovon ich ausgehe-, selbst gerichtlich geltend machen. Nachdem Ihr Vertragspartner dann in Verzug ist, können Sie aber auch die Kosten für die diesbezügliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt als Schaden ersetzt verlangen.
7) Ein letzter Hinweis: Achten Sie unbedingt darauf, dass der Zugang des Kündigungsschreibens mit Zahlungsfrist beweisbar festgehalten ist.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Ergänzend weise ich auf folgendes hin:
Die Auskunft im Rahmen dieses Forums kann nur die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind, umfassen. Daneben können weiterere Tatsachen von Bedeutung sein, die im Einzelfall auch zu einem völlig anderen Ergebnis führen können Verbindliche Empfehlungen darüber, ob und gegebenenfalls wie Sie Ihre Rechte durchsetzen können, sind nur im Rahmen der Erteilung eines Mandats und nach Einsichtnahme in den bestehenden Vertrag möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Lemmer-Krueger
-Rechtsanwältin-