Unterhalt volljähriges privilegiertes Kind
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Zur Situation: Kind lebt bei der Mutter, ist in Ausbildung (Schüler) und wird per Ende Juli 2013 volljährig. Kindsmutter ist berufstätig (verbeamtet) Vater lebt in der Schweiz (keinen Wohnsitz mehr in D) und hat den Unterhalt bisher nach Düsseldorfer Tabelle entsprechend Nettoeinkommen an die Kindsmutter überwiesen. ... Kann das Jugendamt dies auf diese Weise verlangen und ist die Festlegung des Barunterhalts für das volljährige Kind ohne die gegenseitige Information der Einkommensverhältnisse überhaupt machbar und gibt es eine Berücksichtigung der allfällig höheren Lebenshaltungskosten bei der Festlegung des für die Berechnung des Unterhalts zu Grunde liegenden Nettoeinkommens?