Berliner Testament mit Exfrau, was ist mit der neuen Ehefrau?
vom 31.10.2006
100 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Mein Mann hat in seiner ersten Ehe ein sogenanntes "Berliner Testament" unterschrieben mit der Klausel, dass beim Tode des Letztlebenden die gemeinsamen Kinder als Erben eintreten. ... Ich habe einen Sohn, der also mir gegenüber erbberechtigt ist. ... Wir möchten also beide, dass unsere Kinder nicht benachteiligt werden, nach dem Tode des Letztlebenden sollten beispielsweise die Kinder meines Mannes die Hälfte und mein Sohn die andere Hälfte des noch vorhandenen Vermögens erben, wie aber ist dies mit dem Berliner Testament vereinbar.