Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Beratungsanfrage, wie folgt:
Wenn der Ehemann verstirbt, und kein Testament vorhanden ist, dann greift die gesetzliche Erbfolge.
Dies bedeutet: Sofern zwischen den Eheleuten Zugewinngemeinschaft besteht, dann erben die Ehefrau 1/2 und der Sohn 1/2. Auch das Eigentum am Haus fällt in den Nachlass. Dementsprechend hätte dann die Ehefrau 75%, der Sohn 25%.
Einen Pflichtteil bekommt die Ehefrau nur dann, wenn sie enterbt wäre, also ein Testament vorhanden wäre, in welchem sie nicht bedacht ist.
Möglich ist es, dass die Ehefrau ihren Anteil von 75% auf den Sohn überträgt; erfolgt dies unentgeltlich, läge eine Schenkung vor.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen. Bei Unklarheiten fragen Sie gerne nach.
Mit freundlichen Grüßen,
Rechtsanwältin Müller
4. Juli 2022
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11:19
Antwort
vonRechtsanwältin Yvonne Müller
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