Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Ihre Anfrage wie folgt beantworten:
Zum einen besteht die Möglichkeit das Haus/Grundstück bereits zu Lebzeiten an Ihre Kinder zu übertragen und ein alleiniges Wohnrecht für Sie und Ihren Mann in das Grundbuch einzutragen.
Zum anderen können Sie ein gemeinschaftliches Testament errichten und sich mit Ihrem Mann zunächst gegenseitig als Erbe einsetzen und als Erben nach dem Letztversterbenden können Sie Ihre Kinder im Testament als Erbe einsetzen. So lange jedoch die Mutter ihres Mannes lebt hat diese Pflichtteilsansprüche, ebenso eine evtl. neue Ehefrau Ihres Mannes. Die Pflichtteilsansprüche bestehen jedoch nur in Geld und nicht an Teilhabe am Grundstück oder anderen Sachgegenständen.
Als weitere Variante besteht die Möglichkeit Ihren Mann als sogen. Vorerbe einzusetzen und Ihre Kinder als Nacherbe. In diesem Fall hätte Ihr Mann das Recht der Nutzung am Haus/Grundstück kann aber nicht über das Haus verfügen und geht somit nicht in das Vermögen Ihres Mannes über.
Ich hoffe meine Antwort genügt Ihnen für eine erste Orientierung im Rahmen der Erstberatung und ich darf darauf hinweisen, dass meine Ausführungen auf Ihrer Sachverhaltsdarstellung beruhen.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten (z.B. Erstellung eines Testamentsentwurfes) im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc..
Mit vorzüglicher Hochachtung
Simone Sperling
Rechtsanwältin
Enderstr. 59
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