Einbeziehung der AGB
vom 18.1.2008
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Meine Frage: Reicht es aus, dass wir auf unseren Auftragsformularen nur auf die eigenen AGB verweisen, jedoch diese nicht direkt abgedruckt sind (z.B. auf Rückseite, etc.).