Sehr geehrte Fragestellerin,
hinsichtlich der konkreten Überprüfung der von Ihnen erstellten AGB muss ich den Kollegen vor mir beipflichten: hierfür wäre der von Ihnen erbrachte Einsatz zu gering, da dies mit einigem Aufwand und Detailarbeit verbunden ist, der allein von der aufzuwendenden Zeit her außer Verhältnis steht.
Da ich jedoch anhand Ihrer Frage davon ausgehe, dass Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich allgemeine Informationen zum Thema AGB wünschen, bin ich gerne bereit, Ihnen diese Informationen anhand der von Ihnen gemachten Angaben zukommen zu lassen. Bitte beachten Sie dabei, dass diese Antwort eine umfassende Erstberatung beim Anwalt Ihres Vertrauens nicht ersetzen kann und dass es sich gerade im Bereich der AGB um ein Gebiet handelt, bei welchem die rechtliche Lage detailabhängig ist. Für eine konkrete Auskunft hinsichtlich Ihrer AGB bedarf es der Vorlage dieser, damit sie überprüft werden können. Eine solche Überprüfung ist im Rahmen einer angemessenen Vergütung selbstverständlich möglich.
Zu Ihrer Anfrage:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Bedingungen, welche der Verwender der anderen Vertragspartei stellt, d.h. vorgibt. Sie werden also nicht ausgehandelt, wie es bei Vertragsbedingungen im rechtlichen Normalfall üblich sein sollte. Der Vertragspartner ist also nicht an der Entstehung beteiligt, sondern kann nur entscheiden, ob er die Klauseln akzeptiert oder eben nicht.
Aus dieser Besonderheit der Vorformulierung bzw. des "Aufzwingens" dieser Klauseln ergibt sich zum einen, dass besonders auf sie hingewiesen werden muss (der Vertragspartner muss die Möglichkeit haben zu erkennen, dass er hier Klauseln unterzogen wird, an deren Ausarbeitung er nicht mitwirken und sie so auch nicht zu seinem Vorteil oder zumindest nicht nicht zu seinem Nachteil mitgestalten konnte) und sie bestimmten gesetzlichen "Richtlinien" unterliegen. Die Regelungen der §§ 305
bis 310 BGB
sollen sicherstellen, dass grundsätzlich keine von der wesentlichen Erwartung abweichenden Regelungen getroffen werden. Insbesondere § 305c
, § 307
, § 308
und § 309 BGB
regeln das Verbot überraschender bzw. mehrdeutiger Klauseln, die Inhaltskontrolle der Klauseln sowie Verbote bestimmter Klauseln. Den die AGB regelnden Normen liegt insgesamt der allgemeine Gedanke zugrunde, dass die Klauseln nicht gegen den Gedanken von Treu und Glauben (d.h. ein redliches und anständiges Verhalten ("Fairness")) verstoßen und so den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Zu beachten ist dabei auch insbesondere, dass die Klausel vom Gedanken her Treu und Glauben entsprechen kann, aber unter Umständen vom Wortlaut her so unklar bzw. unverständlich sein kann, dass auch hier eine unangemessene Benachteiligung bestehen kann.
Formulieren Sie also Ihre AGB klar, verständlich und eindeutig. Werfen Sie einen Blick in die §§ 305 ff. BGB
, um von vornherein die Möglichkeit des Entstehens unwirksamer Klauseln zu verhindern. Beachten Sie in der Aufstellung der AGB immer das Gebot der Fairness zwischen den Vertragsparteien und achten Sie darauf, was die regulären gesetzlichen Regelungen zu dem, was Sie mit einer Klausel regeln möchten, sagen.
Beachten Sie die für die AGB im Web geltenden Besonderheiten: Damit die AGB in den Vertrag einbezogen werden und Geltung erlangen, lässt der BGH (I ZR 75/03
, Urteil vom 14.06.2006) es ausreichen, dass die AGB über einen auf der Bestellseite gut sichtbaren Link (fett und unterstrichen) aufgerufen und ausgedruckt werden können. Um gänzlich auf der sicheren Seite zu sein, würde ich jedoch empfehlen, sich die Kenntnisnahme der AGB bestätigen zu lassen. Aber Achtung: das betrifft nur die Einbeziehung der AGB in den Vertrag. Es bedeutet nicht, dass eine Klausel nicht wegen Unzulässigkeit unwirksam sein kann!
Ferner sollten Sie bei der Besonderheit e-bay-Shop die Notwendigkeit der Mitaufnahme des Widerrufsrechts des Verbrauchers aus §§ 312 d
, 355 BGB
beachten.
Ansonsten sollten die AGB grundsätzlich etwas sagen zum Geltungsbereich, zu den Vertragsmodalitäten (Abschluss, Preis, Versand bzw. Lieferung nebst Gefahrübergang, Zahlungsmodalitäten), Gewährleistungsrecht, Haftung, Verzug, Gerichtsstand, Datenschutz. Ebenso sollten Sie auf die AGB von ebay selbst hinweisen.
Zu Ihrer Frage hinsichtlich Mustern oder Vorlagen kann ich Ihnen keine konkreten Vorlagen nennen. Es gibt Fachliteratur, die sich speziell mit der Erstellung von AGB beschäftigt. Soweit mir bekannt ist, hält die IHK Frankfurt am Main auf ihrer Website Muster-AGB bereit. Ob diese jedoch auf Ihre speziellen Zwecke passen, kann ich leider nicht sagen.
Ansonsten würde ich Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt mit der Erstellung zu beauftragen, da dieser im Allgemeinen die rechtlichen Eventualitäten umfassend abklopfen und in wirksame AGB fassen kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Anfrage hiermit beantworten und wünsche viel Glück für Ihr Vorhaben.
Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen,
E. Dausacker
- Rechtsanwältin -
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Diese Antwort ist vom 11.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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11.02.2009
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13:56
Antwort
vonRechtsanwältin Elke Dausacker
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