Sehr geehrter Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Soweit Sie das Fortbildungsinstitut noch nie persönlich besucht haben, sondern rein über das Internet, schriftlich oder telefonisch in Kontakt getreten sind, steht Ihnen das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB
zu. Das Widerrufsrecht erlischt 14 Tage nachdem Sie eine Belehrung über das Widerrufsrecht auf einen dauerhaften Datenträger erhalten haben. Dies kann auch in einer E-Mail erfolgen.
Wie ich Sie verstehe, war in der E-Mail eine solche Widerrufsbelehrung nicht enthalten. Sie sollten daher per E-Mail vorab den Widerruf erklären und zusätzlich per EINWURFEinschreiben (nicht: Übergabeeinschreiben) verschicken. Weiter sollten Sie höchst vorsorglich den Vertrag zum nächsten Termin kündigen und eine Frist von zwei Wochen zur Rückzahlung der Kursgebühren setzen. Diesen Anspruch könnten Sie dann notfalls gerichtlich einklagen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
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Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Fachanwältin für Arbeitsrecht