Ich weiß inzwischen, dass diese Kündigung aufgrund des geplanten Verkaufs rechtlich nicht wirksam war, aber da ich meinem Vermieter auch keinen Streß verursachen wollte, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgesehen und im November 07 meinen neuen Mietvertrag zum 1. ... Da mein Vermieter angedeutet hatte, die laufende Miete noch bis mindestens Ende Februar 2008 zu fordern, habe ich Ende November aufgrund der ursprünglichen Kündigung meines Vermieters, selbst zum 31.01.2008 gekündigt (aufgrund der 3 Monatsfrist meines Mietvertrags wird diese wohl erst zum 29.02.2008 wirksam) um nicht den Launen meines Vermieters bzgl. der Dauer (Ende Februar oder Ende März) der zu bezahlenden Miete ausgesetzt zu sein und somit zu lange "Doppelzahlungen" für beide Wohnungen zu vermeiden. ... Maklergebühren für die neue Wohnung, Umzugskosten, Malerkosten in der alten Wohnung, etc) fordern, da er die Wohnung nun ja doch nicht nur verkaufen will (Grund für seine und meine anschließende Kündigung) sondern auch mit besagter Mieterhöhung weitervermietet und hätte ich die Miete in der alten Wohnung grundsätzlich nur bis Ende Januar 08 bezahlen müssen?