Zuviel gezahltes Honorar an den Architekten
vom 1.1.2007
20 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Deshalb habe ich habe im Mai 2004 mit einem Architekten einen Vertrag über Umbau und Erweiterung unseres bestehenden Wohnhauses abgeschlossen. ... Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Stand der erbrachten Leistung." ... Dabei ist mir aufgefallen, daß wir um die 4.000,-- Euro ZUVIEL an den Architekten nach dessen Zahlungsaufforderung überwiesen haben.