Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung
Als ich daraufhin eine fristlose Kündigung an das Fitnessstudio verschickte, mit der Begründung, dass eine einseitige Vertragsänderung vorliegt, ohne meine Zustimmung, schrieb das Fitnessstudio folgendes zurück: "wir haben am 25.6.15 ihr Schreiben bezüglich einer fristlosen Kündigung erhalten. ... Da sie diese Frist verstreichen lassen haben, muss ich ihnen mitteilen, dass wir ihre Fristlose Kündigung nicht akzeptieren." ... Ist meine Kündigung wegen Vertragsbruch gültig bzw. ist eine solche Meldung per Kontoauszug überhaupt rechtlich in Ordnung?