. --> Elternzeit und Elterngeld stehen mir also rechtlich zu) Da meine Frau und ich ein Kind erwarten habe ich meinem AG informiert, dass ich Elternzeit in vollem oder teilweisem Umfang - auch unter Berücksichtigung der Unternehmensbelange - nehmen werde. ... Nachdem ich 3 Wochen keine weitere Information bekommen habe, hat mich heute mein Chef informiert, dass nach Rücksprache mit der Unternehmensleitung er den Auftrag hat meinem initialen Wunsch zu entsprechen, mir also die Elternzeit wie gewünscht genehmigt (!) ... Verhalten seitens des AG einem AN der sich auf sein Recht beruft (Elternzeit) dahingehend zu einzuschüchtern, dass man sich dann lieber über ein Aufhebungsvertrag unterhält, um ihn dadurch vom Antritt der Elternzeit abzubringen.